Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und An-gebote der MicroMol GmbH („MicroMol“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten MicroMol nicht, auch wenn MicroMol ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.
Die Preise sind Abgabepreise inklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist separat ausgewiesen Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von MicroMol vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind oder wenn MicroMol die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat. Besondere Vorgaben oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Angebote sind freibleibend.
Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit 100,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnet MicroMol eine Abwicklungspauschale in Höhe von 15,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Lieferstelle von MicroMol verlässt. Sonderfahrten und Frachtkosten, einschließlich des Treibstoffkostenzuschlages, gehen zu Lasten des Käufers.
Die von MicroMol angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Käufer oder ein Vorlieferant zu vertreten haben, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bzw. kann MicroMol von der Lieferpflicht zurücktreten.
Verpackungen wählt MicroMol nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund von produktspezifischen Besonderheiten oder zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verwendung käufereigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit MicroMol möglich.
MicroMol ist berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer - unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes - für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern.
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber zwölf (12) Monate nach Eingang der Ware beim Lieferanten anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware - hinsichtlich Beschaffenheit und Menge - als vom Käufer akzeptiert. Hinsichtlich Garantie- und/oder Kulanzleistungen orientiert sich MicroMol an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von MicroMol zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware - nach Wahl von MicroMol umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumt MicroMol dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen hat MicroMol die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.
MicroMol haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MicroMol bei der Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Pflicht, durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, auf Ersatz des Schadens, der voraussehbar und typisch war.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.
Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen. Rechnungen über erbrachte Dienstleistungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungen durch Überweisung oder Scheck ist die Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag dem Bank- oder Postbankkonto von MicroMol gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitungen ist MicroMol berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. MicroMol ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.
Produkte, die an MicroMol übergegeben werden, müssen vom Käufer bzw. vom Letztanwender dekontaminiert werden, wenn sie mit potentiell infektiösen Material in Berührung gekommen sind. Die Dekontamination wird durch eine Dekontaminationsbescheinigung bestätigt, die der Ware beigefügt wird.
Für Schäden jedweder Art, die aus einer fehlenden Dekontamination entstehen, haftet der Käufer bzw. der Letztanwender in vollem Umfang.
Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Information bei Verkauf oder Überlassung weiterzugeben.
Alle von MicroMol gelieferten Waren bleiben Eigentum von MicroMol, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Bei der Verarbeitung der von MicroMol gelieferten Waren durch den Käufer gilt MicroMol als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen MicroMol Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von MicroMol an den verkauften Waren, zur Sicherung an MicroMol ab. Der Käufer hat MicroMol jede Beeinträchtigung ihrer Rechte an der in ihrem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber MicroMol nicht in vollem Umfang nach, muss er auf Verlangen die Ware an MicroMol herausgeben, ohne dass MicroMol vom Vertrag zurücktritt.
MicroMol berät ihre Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die Vorschläge von MicroMol entbinden die Kunden nicht von dem Erfordernis, die Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für die Verpflichtungen von MicroMol und für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist Karlsruhe.
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
MicroMol Gesellschaft für mikrobiologische und molekularbiologische Auftragsforschung GmbH, Karlsruhe, Handelsregister Mannheim, HRB 107663,
Steuernummer 35007/07862, VAT-ID DE 81 20 74 634
Stand: Mai 2010